Viele Arztpraxen haben Schwierigkeiten, Mitarbeitende für den Empfang zu finden. Dabei eignet sich gerade dieser Bereich zur Beschäftigung von Quereinsteigenden. Lesen Sie hier, wer für den Quereinstieg infrage kommt und was dabei zu beachten ist.

Der Quereinstieg liegt im Trend. Das hat verschiedene Gründe: Das Renteneintrittsalter und die Zahl der „gesunden Lebensjahre“ steigen – dadurch verlängert sich das Erwerbsleben. Der Wunsch nach einer größeren Veränderung als nur einem Arbeitgeberwechsel kommt bei immer mehr Menschen im Verlauf ihrer Karriere auf. Zumal statt „Durchhalten“ heute im Berufsleben wie privat das Motto „Selbstverwirklichung“ gilt.

Dementsprechend hoch sind nicht nur die Scheidungsrate, sondern auch die Zahl der Karrierebrüche. Laut einer Studie der Plattform meinestadt.de aus dem Jahr 2021 haben 41,5 % der Fachkräfte Erfahrungen mit einem Quereinstieg. In Zeiten des Personalmangels ist niemand gezwungen, an ungeliebten Jobs und Vorgesetzten festzuhalten. Karrierecoaches berichten, dass es ihren Klientinnen und Klienten mit zunehmendem Lebensalter wichtiger wird, sich beruflich in sinnstiftenden Bereichen wie Gesundheit, Soziales oder Umweltschutz einzubringen.

Gute Nachrichten für Arztpraxen

All das sind gute Nachrichten für Arztpraxen, die mit Personalmangel zu kämpfen haben. Denn sie sind ein klassisches Feld für den Quereinstieg. Wer proaktiv in dieser Zielgruppe rekrutiert, hat gute Aussichten auf Erfolg – muss sich allerdings auf besondere Bedürfnisse einstellen. Dazu gehören:

  • eine verlängerte Einarbeitungsphase
  • ausführliche schriftliche Lernmaterialien wie Softwareanleitungen und Prozessbeschreibungen
  • gerne zusätzlich Onlinetutorials (Aufzeichnungen von Bildschirm und erklärender Stimme), die mit Hilfe einer App wie Loom leicht selbst erstellt werden können
  • Schulungsbedarf z. B. im Bereich Erste Hilfe
  • Teambuildingmaßnahmen, damit sich die Stammbelegschaft und die Quereinsteigenden aufeinander einstellen lernen

Die Belohnung für diese zusätzlichen Mühen: Bei der Befragung von 2.000 Fachkräften für die Studie „Wechseln oder bleiben?“ von meinestadt.de gaben neun von zehn Personen mit Quereinstiegserfahrung an, dass sie den Berufs- oder Branchenwechsel im Nachhinein als „die richtige Entscheidung” betrachten. 69 Prozent der Quereinsteigenden bleiben laut einer Stepstone-Studie aus dem Jahr 2024 ihrem neuen Beruf treu.

Rechtliche Hintergründe

Aber dürfen Arztpraxen denn so einfach ungelernte Arbeitskräfte einstellen? In der Zeitschrift „Arzt & Wirtschaft“ schreibt Rechtsanwältin Ina Reinsch: Anders als bei Pflegefachpersonen bedürfe es keiner staatlichen Erlaubnis oder Zulassung, um als Medizinische Fachangestellte zu arbeiten beziehungsweise die Aufgaben einer MFA zu übernehmen – wenngleich es eine geregelte Ausbildung für diesen Beruf gibt. „Generelle Vorschriften zu den Anforderungen an Mitarbeitende in Arztpraxen gibt es ebenfalls nicht“, so Reinsch. Nur für die Abrechnung einzelner Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen existierten im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) Gebührenordnungspositionen, die eine qualifizierte Kraft wie Nichtärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten (NäPa) voraussetzen.

Für alle anderen Bereiche können Arztpraxen auf Quereinsteigende zurückgreifen. Rechtsanwältin Reinsch rät, sie mit einem Erste-Hilfe-Kurs zu qualifizieren. Denn: „Kommt ein Patient zu Schaden, weil ein nicht ausreichend qualifizierter Mitarbeiter eingesetzt wurde, haftet der Arzt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Nach dem Behandlungsvertrag schuldet der Arzt eine Behandlung nach dem Facharztstandard. Dieser gilt nur dann als eingehalten, wenn nicht nur der Arzt, sondern auch der eingesetzte Praxismitarbeiter über ausreichende Sachkunde verfügen. Auf eine formale Ausbildung kommt es dabei aber nicht an, sondern auf den Stand der Kenntnisse und Fertigkeiten der eingesetzten Person. Das haben Gerichte bereits entschieden.“

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In der ausführlichen Version dieses Beitrags im Infobrief ZP Zahnarztpraxis professionell des Instituts für Wissen in der Wirtschaft schreibe ich außerdem über:

  • Rechtliche Hintergründe speziell für Zahnarztpraxen laut Zahnheilkundegesetz (ZHG) § 1 Abs. 5 und 6: Welche Tätigkeiten ohne potenzielle Haftungsgefahr können Quereinsteigende übernehmen?
  • Kompetenzorientierte Personalarbeit: Formelle Qualifikationen wie eine MFA- oder ZFA-Ausbildung brauchen Mitarbeitende in Arztpraxen je nach Aufgabenbereich nicht unbedingt, aber bestimmte Kompetenzen sollten sie schon mitbringen. Welche sind das und bei welchen Zielgruppen findet man sie?
  • Ärzt*innen aus dem Ausland bewerben sich aktuell vermehrt auf MFA- und ZFA-Stellen in Deutschland, während sie auf die Anerkennung ihrer Approbation warten: Macht es Sinn, sie einzustellen, und was ist dabei zu beachten?
  • Wie findet man Kandidat*innen mit Interesse am Quereinstieg in der Arztpraxis? Wichtige Tipps für Stellenanzeigen, Social Media und Netzwerkarbeit!

Hier geht’s zur ausführlichen Version dieses Beitrags im Infobrief ZP Zahnarztpraxis professionell des Instituts für Wissen in der Wirtschaft!

Ob als umgeschulte Betreuungskraft in einer Pflegeeinrichtung oder als Informatikerin beim Bundesverwaltungsamt, als Musiker im Lehramt oder Hausnotruf-Kundenbetreuerin ganz ohne Qualifikation – Quereinsteigende bilden eine tragende Säulein vielen Berufsfeldern. Längst nicht mehr nur als Notlösung, sondern zunehmend als wichtige Stellschraube gegen den Fachkräfte- und Personalmangel verstanden, sind sie gefragt wie nie. Und mit engagierter Personalentwicklung oft sogar mittelfristig als „echte“ Fachkräfte einsetzbar.

In meinem Fachratgeber „Quereinstieg: Potenziale nutzen, Personallücken schließen [Affiliate Link]: Ein Recruitingleitfaden für Behörden und gemeinnützige Organisationen“ (Maja Roedenbeck Schäfer, Walhalla Fachverlag, 2025) erfahrt ihr mehr über die Erfolgsfaktoren eines strukturierten Quereinsteiger-Programms. Außerdem gibt es Best Practice-Beispiele u.a. aus den Bereichen Kita, Pflege und Verwaltung.

Titelbild: magnific.com, lizenzfrei

 

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