Für Quereinsteigende, für die „mehr Sicherheit“ die Hauptmotivation ist, nicht nur den Job, sondern gleich die Branche komplett zu wechseln, sind Jobs mit der Option auf Verbeamtung besonders attraktiv. Beim Quereinstieg ins Lehramt, aber auch beim Quereinstieg in eine Behörde besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Verbeamtung, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Als Beispiel für den Quereinstieg in einen Bereich, in dem die Verbeamtung eine Rolle spielt, stelle ich in meinem neuen Fachratgeber „Quereinstieg: Potenziale nutzen, Personallücken schließen“ (Walhalla Fachverlag, 2025) das Quereinsteiger-Programm beim Bundesverwaltungsamt vor.
Auf einer eigenen Landing Page informiert das Bundesverwaltungsamt über den Quereinstieg in den öffentlichen Dienst. Im Interview berichtet die Referatsleiterin Personalgewinnung, Heike Schöpplein, darüber, wie Quereinsteigende für die Tätigkeit in einer großen Verwaltungsbehörde vorbereitet werden.
Wen verstehen Sie beim Bundesverwaltungsamt unter „Quereinsteigende“?
Quereinsteigende sind für uns neue Beschäftigte, die keine Ausbildung in der Verwaltung mitbringen und/oder seit dem Abschluss ihrer Ausbildung oder ihres Studiums noch nicht in der Verwaltung gearbeitet haben. Wir haben uns ganz bewusst dazu entschieden, uns für Quereinsteigende zu öffnen, insbesondere für Personen mit Studienabschlüssen in den Bereichen Informationstechnologie, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaft oder Jura. Nicht nur vor dem Hintergrund, dass die Bewerbungen von Personen mit Kenntnissen in der Verwaltung in den letzten Jahren zurückgegangen sind, sondern auch mit Blick auf die heterogenen Aufgaben. Als zentraler Dienstleister des Bundes mit gut 6.000 Beschäftigten erledigt das Bundesverwaltungsamt eine Vielzahl von Services für fast alle Ministerien und über 200 weitere Kundinnen und Kunden. Unser Portfolio umfasst über 150 Fachaufgaben an 23 Standorten.
Für bestimmte Aufgaben wie die Betreuung von Fachverfahren oder Beratungsleistungen zu Fragen der Verwaltungsmodernisierung oder Organisationsberatung für andere Behörden benötigen wir unter Umständen Mitarbeitende mit spezifischen Fachkenntnissen – in diesem Fall Betriebswirtinnen und Betriebswirte sowie Wirtschaftswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mit Projekt- oder Prozessmanagementkenntnissen. Absolventinnen und Absolventen artfremder Fachrichtungen haben über das sogenannte geöffnete Profil im gehobenen Dient eine Zugangsmöglichkeit.
Besteht eine Möglichkeit der Verbeamtung von Quereinsteigenden?
Für Bewerbende ist zu beachten, dass gegebenenfalls keine spätere Verbeamtungsmöglichkeit besteht. Grundsätzlich ist die Verbeamtung natürlich ein Anreiz für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst und auch Quereinsteigende haben die Möglichkeit, sich dafür zu bewerben. Aber nicht in jedem Fall kann dieses Ziel erreicht werden. Es muss eine Ausbildung oder ein Studienabschluss vorhanden sein, der für die Laufbahn des nichttechnischen Verwaltungsdienstes gemäß Bundeslaufbahnverordnung befähigt. Dazu informieren wir Bewerberinnen und Bewerber ausführlich, sodass ihnen spätestens bei Vertragsschluss bewusst ist, ob die Verbeamtung für sie infrage kommt.
Ganz ungelernte Aushilfen oder Personen mit Umschulung können wir in der Regel nicht einstellen, weil für den mittleren Dienst grundsätzlich eine dreijährige Ausbildung, im gehobenen Dienst ein Bachelorabschluss und im höheren Dienst ein Masterabschluss Voraussetzung ist. Personen ohne formalen Studienabschluss, aber mit gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnissen können im Bereich IT als „sonstige Beschäftigte“ bei uns tätig werden. Mit diesem Begriff sind Personen gemeint, die die für eine Tätigkeit geforderte Vor- oder Ausbildung nicht erfüllen, bei denen aber dennoch entsprechende Fähigkeiten und Erfahrungen für die auszuübende Tätigkeit vorliegen und denen deshalb eine gleichwertige Eingruppierung ermöglicht werden soll.
Bekommen Quereinsteigende in der Verwaltung manchmal einen „Kulturschock“?
Das habe ich nicht beobachten können. Ich glaube, dass sich die Bewerbenden sehr bewusst für einen Quereinstieg in der Verwaltung entscheiden, dass sie den öffentlichen Dienst mit seinen Benefits schätzen und sich darüber im Klaren sind, was sie erwartet. Beispielsweise ein Anwalt, der zuvor in einer Kanzlei gearbeitet, viele Überstunden gemacht und eine hohe Arbeitsbelastung erlebt hat, sucht ja gerade die verlässliche Struktur und Organisation einer Behörde. Außerdem bewirbt er sich bei uns nicht für ein Quereinsteigenden-Programm, sondern für eine konkrete Stelle. Im Vordergrund stehen die Aufgaben. Dass er als quereinsteigende Person definiert wird, ist nur für die Einarbeitung wichtig.
Gelegentlich kommt es vor, dass sich Bewerbende aus allen Zielgruppen – also auch Quereinsteigende – falsche Vorstellungen von den Aufgaben machen. Deshalb haben wir Onlinemeetings für bestimmte Vakanzen bereits im Bewerbungsprozess eingeführt. Weil eine Stellenausschreibung ja immer nur eine relativ kurze Zusammenfassung der Aufgaben enthalten kann, bieten wir Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit, schon bevor sie ihre Unterlagen einsenden, mit zukünftigen Vorgesetzten und Ansprechpartnerinnen und -partnern aus der Personalabteilung zu sprechen. Damit möchten wir etwaigen Enttäuschungen in der Probezeit vorbeugen.
Die Vorteile überwiegen also?
Zusammenfassend kann man sagen, dass gerade Quereinsteigende die Vorteile in der Verwaltung zu schätzen wissen, weil sie möglicherweise vorher in Bereichen der Privatwirtschaft tätig waren, in denen sie diese nicht hatten. Zu unseren Kernvorteilen gehört, dass unsere Stellen krisensicher sind, wir familienfreundliche Arbeitszeiten und generell eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten. Wir sind ein großer Arbeitgeber mit vielfältigen und sinnstiftenden Aufgaben und interessanten Möglichkeiten, sich innerhalb des Hauses weiterzuentwickeln. Die Optionen reichen vom Ausländerzentralregister über die Organisationsberatung bis zum Zuwendungsmanagement. Wir sind als größter Dienstleister des Bundes für die Personalkosten- und Beihilfeberechnung der Bundesbediensteten zuständig.
Wir zahlen nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD). Das bedeutet, dass es keinen Gender-Pay-Gap (also keine unterschiedliche Bezahlung von männlichen und weiblichen Beschäftigten) gibt. Stattdessen die Möglichkeit der Verbeamtung bei Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und vielfältige Personalentwicklungsmaßnahmen. Mobiles Arbeiten bieten wir für die meisten Stellen an, darüber hinaus ein Jobticket mit Arbeitgeberzuschuss sowie standortbezogene Sportangebote.
Weiterlesen im Fachratgeber
Auf folgende Fragen geht Heike Schöpplein in meinem Fachratgeber „Quereinstieg: Potenziale nutzen, Personallücken schließen“ (Walhalla Fachverlag, 2025) ein:
- Wie läuft das Onboarding von Quereinsteigenden beim Bundesverwaltungsamt?
- Gibt es spezielle Personalmarketingmaßnahmen für die Zielgruppe der Quereinsteigenden?
- Welche Tipps haben Sie für andere Behörden, die ein Quereinsteigenden-Programm aufbauen möchten?
- Welche Abbruchquoten und Erfolgskennzahlen können Sie für Ihr Quereinsteiger-Programm messen?
Ob als umgeschulte Betreuungskraft in einer Pflegeeinrichtung oder als Informatikerin beim Bundesverwaltungsamt, als Musiker im Lehramt oder Hausnotruf-Kundenbetreuerin ganz ohne Qualifikation – Quereinsteigende bilden eine tragende Säulein vielen Berufsfeldern. Längst nicht mehr nur als Notlösung, sondern zunehmend als wichtige Stellschraube gegen den Fachkräfte- und Personalmangel verstanden, sind sie gefragt wie nie. Und mit engagierter Personalentwicklung oft sogar mittelfristig als „echte“ Fachkräfte einsetzbar.
In meinem Fachratgeber „Quereinstieg: Potenziale nutzen, Personallücken schließen: Ein Recruitingleitfaden für Behörden und gemeinnützige Organisationen“ (Maja Roedenbeck Schäfer, Walhalla Fachverlag, 2025) erfahrt ihr mehr über die Erfolgsfaktoren eines strukturierten Quereinsteiger-Programms. Außerdem gibt es Best Practice-Beispiele u.a. aus den Bereichen Kita, Pflege und Verwaltung.
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